Immobilien empfehlen. Prämie erhalten.

Sie selbst möchten nicht verkaufen, kennen aber jemanden? Dann empfehlen Sie uns weiter und profitieren Sie von Ihrem Tipp.
Sie kennen jemanden in Nürnberg oder Franken, der über den Verkauf seiner Immobilie nachdenkt? Stellen Sie den Kontakt zu uns her. Kommt durch Ihre Empfehlung ein erfolgreicher Verkauf zustande, beteiligen wir Sie an unserer Maklerprovision.

Teilnahmebedingungen für unser Tippgeberprogramm

01 | Wer kann Tippgeber werden?

Teilnehmen können volljährige natürliche Personen, die Hanich Immobilien einen neuen Kontakt zu einem Immobilieneigentümer vermitteln, der den Verkauf seiner Immobilie in Nürnberg oder Franken erwägt.

Mitarbeiter von Hanich Immobilien sowie Personen, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen keine Tippgeberprämie annehmen dürfen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Gewerbliche Immobilienmakler und sonstige gewerbliche Vermittler sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

02 | Welche Empfehlungen werden berücksichtigt?

Vergütet werden ausschließlich neue Kontakte, die Hanich Immobilien zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht bekannt waren und zu denen noch keine konkreten Verkaufsverhandlungen oder eine entsprechende Geschäftsbeziehung bestanden.

Die Empfehlung muss vor der ersten Kontaktaufnahme durch Hanich Immobilien erfolgen. Bereits bekannte Kontakte sowie Empfehlungen, die nicht eindeutig einem Tippgeber zugeordnet werden können, begründen keinen Anspruch auf eine Prämie.

Hanich Immobilien prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine vergütungsfähige Empfehlung erfüllt sind.

03 | Wie wird der Kontakt hergestellt?

Der Tippgeber stellt den Kontakt zwischen dem Immobilieneigentümer und Hanich Immobilien her. Voraussetzung für die Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten ist die entsprechende Einwilligung des Betroffenen oder eine andere hierfür ausreichende datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage.

Die Tätigkeit des Tippgebers beschränkt sich auf die reine Kontaktanbahnung. Eine Beratung zu Immobiliengeschäften, Verhandlungen über Verkaufspreise oder Maklerprovisionen sowie sonstige Vermittlungstätigkeiten sind nicht Bestandteil des Tippgeberprogramms.

Die Entscheidung über eine Zusammenarbeit und die Beauftragung von Hanich Immobilien trifft ausschließlich der Immobilieneigentümer.

04 | Wann entsteht der Anspruch auf eine Tippgeberprämie?

Ein Anspruch auf eine Tippgeberprämie entsteht nur, wenn

  • die Empfehlung die vorstehenden Teilnahmebedingungen erfüllt,

  • aufgrund der Empfehlung ein Maklerauftrag mit Hanich Immobilien zustande kommt,

  • der Immobilienverkauf durch die Tätigkeit von Hanich Immobilien erfolgreich abgeschlossen wird und

  • die hierfür vereinbarte Maklerprovision vollständig bei Hanich Immobilien eingegangen ist.

Alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Allein die Übermittlung eines Kontakts, der Abschluss eines Maklervertrags oder der Abschluss eines notariellen Kaufvertrags begründen noch keinen Anspruch auf Auszahlung der Tippgeberprämie.

05 | Wie hoch ist die Tippgeberprämie?

Bei Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen erhält der Tippgeber eine Prämie in Höhe von 10 % der tatsächlich vereinnahmten Netto-Maklerprovision, die Hanich Immobilien aus dem betreffenden Verkauf zusteht.

Bemessungsgrundlage ist die tatsächlich eingegangene Maklerprovision ohne gesetzliche Umsatzsteuer. Nicht berücksichtigt werden insbesondere nicht vereinnahmte, erlassene oder zurückerstattete Provisionsbestandteile.

Die Prämie wird nach vollständigem Eingang der maßgeblichen Maklerprovision und nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen abgerechnet und ausgezahlt.

Eine Tippgeberprämie wird nur einmal je erfolgreicher Empfehlung gezahlt. Mehrere Personen können für denselben Kontakt nicht jeweils eine vollständige Prämie beanspruchen. Bei mehreren Tippgebern ist eine abweichende Aufteilung vorab schriftlich mit Hanich Immobilien zu vereinbaren.

06 | Steuern und gesetzliche Pflichten

Eine gegebenenfalls anfallende Versteuerung der Tippgeberprämie liegt in der Verantwortung des Empfängers. Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden steuerlichen und gewerberechtlichen Pflichten zu prüfen und einzuhalten.

Ein Anspruch auf eine Prämie besteht nicht, soweit deren Gewährung gegen gesetzliche Vorschriften oder verbindliche berufliche beziehungsweise vertragliche Verpflichtungen des Tippgebers verstoßen würde.

07 | Kein Anspruch auf Beauftragung oder Verkauf

Hanich Immobilien kann nicht garantieren, dass aus einer Empfehlung ein Maklerauftrag oder ein erfolgreicher Verkauf entsteht.

Die Entscheidung, ob ein Auftrag angenommen wird, liegt bei Hanich Immobilien und dem jeweiligen Immobilieneigentümer. Ein Anspruch auf Vergütung besteht ausschließlich unter den in diesen Teilnahmebedingungen genannten Voraussetzungen.

Allgemeine Hinweise

Mit der Abgabe einer Empfehlung erkennt der Tippgeber diese Teilnahmebedingungen an.

Individuelle Vereinbarungen bedürfen der Textform. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

Hanich Immobilien behält sich vor, das Tippgeberprogramm für zukünftige Empfehlungen zu ändern oder einzustellen. Für bereits angenommene Empfehlungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestätigung maßgeblichen Bedingungen.

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